Häufig gestellte Fragen zu Golfcarts und Elektro-Leichtfahrzeugen

Alles Wissenswerte zu Golfcarts, E-Nutzfahrzeugen und Personenshuttles – Ihre Fragen, unsere Antworten

Sie interessieren sich für Elektro-Leichtfahrzeuge und haben Fragen zu Golfcarts, E-Nutzfahrzeugen oder Personenshuttles? Hier finden Sie kompakte Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unser Sortiment, Service und die Vorteile elektrischer Leichtfahrzeuge.

Ob Sie sich über Reichweite und Ladezeiten informieren möchten, Details zu Wartung und Service benötigen oder wissen wollen, welches Elektrofahrzeug am besten zu Ihren Anforderungen passt – unsere FAQ-Sammlung bietet Ihnen schnelle Orientierung. Von der ersten Beratung bis zur langfristigen Betreuung: Cart Care steht für Qualität, Zuverlässigkeit und umfassenden Service im Bereich Elektro-Leichtfahrzeuge.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne direkt. Unser Expertenteam berät Sie individuell und findet gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Mobilitätsbedürfnisse.

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Häufig gestellte Fragen zu Golfcarts

FAQ Golfcarts

Da Golfcarts in der Regel auf privatem Gelände in Betrieb sind, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Wir empfehlen aber, die Golfmobile nur in die Obhut von Personen über 18 Jahren zu geben. Der Umgang mit einem Golf Cart bedarf der nötigen Umsicht und verantwortungsvolles Handeln. Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich Golfcarts mit Straßenzulassung gemäß StVZO. Für den Betrieb eines Golfcarts mit Straßenzulassung im öffentlichen Verkehr, bedarf es einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B.

Wofür kann ein Golfcart verwendet werden?
Ein Golfcart ist längst nicht mehr nur auf dem Golfplatz zu Hause. Es eignet sich ideal für:

  • Freizeitparks, Ferienanlagen oder Campingplätze
  • Hotel- & Resort-Gelände
  • Events und Messen
  • Große Privatgrundstücke oder Wohnanlagen
  • Industriegelände oder innerbetriebliche Transporte

Dank seiner kompakten Bauweise und leisen Fahrweise ist ein Golfcart überall dort praktisch, wo effiziente, geräuscharme Mobilität gefragt ist

Die Höchstgeschwindigkeit eines Golf Carts variiert je nach Modell und Hersteller. Im Allgemeinen liegen die Höchstgeschwindigkeiten von Golfcarts zwischen 15 und 31 km/h. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung wurde aus Sicherheitsgründen festgelegt.

Golfcart fahren ist easy und entspannt, selbstverständlich dürfen Sie ein Cart nur bedienen, wenn Sie fahrtüchtig sind und wie beim Autofahren gilt: Sicherheit geht vor. Für den sicheren Gebrauch eines Carts haben wir ein Handling-Video erstellt – schauen Sie sich dieses gern vor Fahrantritt an!

Sicherheitshinweise Golfcart fahren

Die Lebensdauer einer Golfcart-Batterie hängt vom Batterietyp ab – und von der Art, wie Sie das Fahrzeug nutzen.

Golfcarts können mit verschiedenen Batterien ausgestattet sein:

  • Blei-Säure-Batterien (klassisch, wartungsintensiver)
  • AGM- oder AES-Batterien (wartungsarm)
  • Lithium-Batterien (besonders langlebig und effizient)

Statt in Jahren misst man die Lebensdauer in sogenannten Ladezyklen – also wie oft die Batterie vollständig geladen und entladen wird.

Einfluss auf die Reichweite an einem Tag haben u. a.:

  • Geschwindigkeit
  • Außentemperatur
  • Beladung
  • Fahrweise

In der Praxis gilt: Die Batterie bietet in der Regel genug Reichweite für einen ganzen Tag – auch bei vielseitigem Einsatz.

Die Reichweite hängt vom Batterietyp und den Einsatzbedingungen ab – im Durchschnitt liegt sie bei 30 bis 60 Kilometern pro Ladung.

Diese Faktoren beeinflussen die tatsächliche Reichweite:

  • Batterietyp (z. B. Lithium hat mehr Reichweite als Blei-Säure)
  • Beladung
  • Fahrverhalten
  • Geschwindigkeit & Geländeprofil
  • Temperatur

Praxis-Tipp: Für den typischen Tagesbetrieb – etwa auf Golfplätzen, Firmengeländen oder in Resorts – ist eine Batterieladung in der Regel völlig ausreichend.

  • maßgeschneiderte Aufbauten
  • Ersatzteile für Motoren und Elektromotoren
  • Batterien
  • Ladestationen und
  • weitere Ausstattungsoptionen wie Sitze oder Ladeflächen die Ihr Golfcart noch funktioneller machen.

Übrigens: Sollte es nötig sein, können Sie bei uns auch temporär Golfcarts mieten!
Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten – unsere Kollegen im Vertrieb stehen Ihnen bei Fragen rund um unser Angebot gern zur Verfügung!

Zu Ersatzteilen & Zubehör

Golfcarts gibt es in verschiedenen Varianten – je nach Einsatzbereich:

Ob Personenbeförderung oder Lastentransport – für fast jeden Zweck gibt es das passende Modell.

Ja – vor allem elektrisch betriebene Golfcarts sind eine umweltfreundliche Alternative zu benzinbetriebenen Fahrzeugen.

Ihre Vorteile:

  • Null lokale Emissionen
  • Leiser Betrieb
  • Geringer Energieverbrauch

In vielen Fällen sind Golfcarts nicht nur umweltfreundlich, sondern auch wirtschaftlich – besonders bei regelmäßiger Nutzung auf Kurzstrecken.


Sie planen ein besonderes Event, eine Messe, eine Sportveranstaltung oder ein Festival und möchten ein Golfcart mieten? Wir bieten Ihnen die perfekte Lösung für Ihren individuellen Transportbedarf.

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Ja – wenn Sie ein Club Car® Golfcart bei uns kaufen, ist dies durch ein umfassendes Garantiepaket abgesichert:

4 Jahre Garantie auf:

  • Batterie
  • Elektronik
  • Verdeck

3 Jahre Garantie auf:

  • Karosserieteile
  • Elektrischer Antrieb

2 Jahre Garantie auf:

  • Alle übrigen Komponenten

Garantie auf Lebensdauer:

  • Rahmen (bei sachgemäßem Gebrauch)

So fahren Sie nicht nur komfortabel – sondern auch mit gutem Gefühl.

Häufig gestellte Fragen zu Golfcarts mit Ladefläche

FAQ zu Golfcarts mit Ladefläche

  • 65.3 x 110.5 x 27.9 cm (Lade- oder Gitterbox) - Carryall 100
  • 93.9 x 120.6 x 26.6 cm (Lade- oder Gitterbox) - Transporter, Carryall 300
  • 112.2 x 120.6 x 26.6 cm (Lade-, Gitter- oder Transportbox) - Carryall 500
  • 112.2 x 120.6 x 26.6 cm (Lade- oder Gitterbox) - Carryall 502, 550
  • 163.8 x 120.6 x 26.6cm (Lade-, Gitter- oder Transportbox) - Carryall 700
  • 1,6 m | 2,1 m lange Pritsche oder Gitterkäfig - URBAN XR | L7E | N1

Je nach Modell können Sie bei Ihren Elektrotransporter von Club Car® eine Gesamtzuladung von:

  • 363 kg beim Club Car® Carryall 100
  • 385 kg beim Club Car® Carryall 300
  • 408 kg beim Club Car® Carryall 550
  • 544 kg beim Club Car® Carryall 500, 502

  • vornehmen

Ob beim Golf, in der Hotelanlage oder öffentlichen Anlagen – die kompakten E-Golfwagen dürfen auf privatem Gelände gefahren werden ebenso wie auf der Straße, sofern sie über eine Straßenzulassung verfügen. Bei uns finden Sie neben Neufahrzeugen übrigens auch eine Auswahl geprüfter elektrischer Golfcars in gebrauchtem Zustand oder haben die Möglichkeit, ein passendes Golfcar zu mieten. Wir informieren Sie gern!

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Häufig gestellte Fragen zu Golf-Personentransportern

FAQ zu Personenshuttles

Ein Personenbeförderungsschein oder eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nicht nötig, solange der Personentransport nicht im öffentlichen Straßenverkehr, sondern auf einem Privatgelände wie einem Golfplatz oder einer Hotelanlage erfolgt, und kein separates Entgelt zu entrichten ist, es sich also bei der Fahrt nicht um eine kommerzielle Dienstleistung handelt.

Golfcarts mit mehr als 2-Sitzen erhalten in Deutschland in der Regel keine Straßenzulassung. Also ist es nicht erlaubt mit Golfcarts mit mehr als zwei Sitzplätzen auf öffentlichen Straßen zu fahren.

Die Anzahl der Personen, die transportiert werden dürfen, hängt von der Anzahl der Sitze ab. Bei den Club Car® Golfshuttles finden Sie Golfcart-2-Sitzer und Golfcart-4-Sitzer bis hin zu 6-Personen-Transporter oder gar 8-Sitzer. Jeder Club Car® Golfwagen seiner Klasse bringt eine hochwertige Karosserie, einen leistungsstarken 48-Volt Elektromotor und langlebige Batterien mit. Wählen Sie aus dem vielseitigen Sortiment an Ausstattungsvarianten und Funktionen für Ihren Club Car® Transporter:

  • von 2 bis hin zu 8 Sitzen
  • mit oder ohne Verdeck
  • mit oder ohne Ladefläche
  • in attraktiven Farben

Gern beraten wir Sie umfassend zu unseren Modellen an Gebrauchtfahrzeugen und Neufahrzeugen wie Onward, Villager, Tempo und Transporter!

Die Club Car® Golfwagen erreichen dank moderner Technologien eine Geschwindigkeit von bis zu 31 km/h.

Sie benötigen ein exklusives Golfcart zum Executive Personentransport? Dann könnte Mieten statt Kaufen die passende Lösung für Sie sein! Als verlässlicher Partner an Ihrer Seite sind bei uns nicht nur gebrauchte Fahrzeuge günstig im Angebot, wir stellen Ihnen auch gern unsere Club Car® Mietflotte zur Verfügung: Lassen Sie uns anhand Ihrer Bedürfnisse ausloten, welche Club Car® Personentransporter für Ihr Event die richtigen sind!

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Häufig gestellte Fragen zu Golfcarts mit Strassenzulassung

FAQ zu Golfcarts mit Straßenzulassung

Ja – für ein Golfcart mit Straßenzulassung ist ein Führerschein erforderlich, da es rechtlich als Kraftfahrzeug gilt.
In der Regel genügt ein PKW-Führerschein (Klasse B).

Unsere klassischen Golfcarts mit Straßenzulassung dürfen maximal 25 km/h fahren. Die URBAN-Modelle gehören zur Fahrzeugklasse L7e und dürfen je nach Modell bis 50 km/h fahren.

Ja – aber nur, wenn das Golfcart eine Straßenzulassung hat. Damit ein Golfcart im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf, muss es:

  • über eine gültige Straßenzulassung verfügen
  • mit Beleuchtung, Blinker, Spiegeln und weiteren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein
  • versichert und zugelassen sein
  • ein gültiges Kennzeichen führen
  • von einer Person mit gültigem Führerschein gefahren werden (meist Klasse B)

Ohne Straßenzulassung darf ein Golfcart nur auf Privatgelände oder ausgewiesenen Flächen (z. B. Golfplätzen, Resorts) betrieben werden.

Häufig gestellte Fragen zu gebrauchten Golfcarts

FAQ zu Gebrauchten

Jedes gebrauchte Cart, das wir anbieten, wird unabhängig vom Baujahr, Preis, Zustand oder Standort, einer umfassenden und sorgfältigen Inspektion unterzogen. Unsere Experten prüfen sämtliche technischen Komponenten wie den Golfcart Elektromotor samt Akku oder den Benzinmotor, die Bremsen und die Elektronik, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand ist. Zudem wird das Golfcart nach höchsten Standards aufbereitet – von der Reinigung des Innenraums bis hin zur Außenpolitur.

Einige gebrauchte Golfmobile können mit einer TÜV-Zulassung der Klasse L6e ausgestattet werden, die eine Einzelabnahme nach § 70 StVZO erfordert.

Cart Care führt eine Vielzahl gebrauchter Club Car®-Modelle, darunter – je nach Verfügbarkeit:

  • gebrauchte Golfcarts mit Straßenzulassung
  • Personentransporter, darunter
  • 2-Sitzer gebraucht
  • 4-Sitzer gebraucht
  • 6-Sitzer gebraucht
  • 8-Sitzer gebraucht
  • Modelle mit Ladefläche
  • Golfcarts mit Sonnendach

Die Lebensdauer einer Golfcart-Batterie hängt vom Batterietyp ab – und von der Art, wie Sie das Fahrzeug nutzen.

Golfcarts können mit verschiedenen Batterien ausgestattet sein:

  • Blei-Säure-Batterien (klassisch, wartungsintensiver)
  • AGM- oder AES-Batterien (wartungsarm)
  • Lithium-Batterien (besonders langlebig und effizient)

Statt in Jahren misst man die Lebensdauer in sogenannten Ladezyklen – also wie oft die Batterie vollständig geladen und entladen wird.

Einfluss auf die Reichweite an einem Tag haben u. a.:

  • Geschwindigkeit
  • Außentemperatur
  • Beladung
  • Fahrweise

In der Praxis gilt: Die Batterie bietet in der Regel genug Reichweite für einen ganzen Tag – auch bei vielseitigem Einsatz.
Selbstverständlich werden alle Batterien bei Ihrem gebrauchten Golfmobil vor Verkauf geprüft.

Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Auswahl an originalem Zubehör für Ihre Golfcarts mit Elektromotor oder Ihre Benziner – für alle Modelle, direkt ab Lager. Dazu gehören:

  • Ersatzteile für Motor und Antrieb
  • Zubehör für die Innenausstattung wie Sitze und Armlehnen
  • Ladeflächen- und Transportlösungen
  • Wetterschutz wie Windschutzscheiben und Verdecksysteme
  • Ladegeräte und Stecker

Und sollten Sie einmal nicht finden, was Sie benötigen: Lassen Sie uns gern eine Anfrage mit Ihren Wünschen zukommen und wir unterbreiten Ihnen gern ein passendes Angebot!

Jetzt Ersatzteile & Zubehör entdecken

Häufig gestellte Fragen zur Golfcart Miete

FAQ zu Miete Golfcarts

Da die Carts auf privatem Gelände in Betrieb sind, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Wir empfehlen aber, die Carts nur in Obhut von Personen über 18 Jahre zu geben. Der Umgang mit einem Cart bedarf der nötigen Umsicht und verantwortungsvolles Handeln.

Die meisten Fahrzeuge entsprechen nicht der StVo und sind somit nicht zulässig für den öffentlichen Straßenverkehr. Ausgenommen das Modell URBAN, dieses hat eine Straßenzulassung.

Ja, Sie können den Transport der Fahrzeuge in Eigenregie durchführen, aber wir unterstützen Sie auch gerne dabei oder übernehmen für Sie den Transport.

Cart fahren ist easy und entspannt, selbstverständlich dürfen Sie ein Cart nur bedienen, wenn Sie fahrtüchtig sind und wie beim Autofahren gilt: Sicherheit geht vor. Für den sicheren Gebrauch eines Carts haben wir ein Handling-Video erstellt. Schauen Sie sich dieses bitte vor Fahrantritt an.

Die Fahrzeuge dürfen nicht ohne schriftliche Erlaubnis beschriftet bzw. beklebt werden. Der Mieter erkennt ausdrücklich an, dass er bei Nichtbeachtung für die Kosten der rückstandslosen Entfernung aufkommt.

Es ist nicht möglich, diese Frage pauschal zu beantworten. Es gibt zu viele Faktoren, die einen großen Einfluss auf die Reichweite haben, wie Geschwindigkeit, Temperatur, Beladung und Fahrweise. In der Regel gehen wir davon aus, dass das Fahrzeug für einen Tag genutzt werden kann. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine garantierte Reichweite angeben können.

Die Ladegeräte der Fahrzeuge sind entweder im Fahrzeug selbst eingebaut oder separat erhältlich. Sie sind mit einem herkömmlichen Kabel ausgestattet, das in eine handelsübliche 230-Volt-Steckdose eingesteckt wird. Wenn mehrere Fahrzeuge geladen werden müssen, sollten sie bitte nicht über eine Mehrfachsteckdose angeschlossen werden, da dies zu einer möglichen Überlastung der Sicherung führen oder die Leitungen überhitzen könnte. Es ist ratsam, keine zusätzlichen Verlängerungskabel zu verwenden. Achten Sie beim Laden des Carts auf den Signalton. Dieser zeigt an, dass das Ladegerät korrekt angeschlossen ist und der Ladevorgang startet. Ein Ladevorgang dauert zwischen 8 bis 12 Stunden und der Ladevorgang sollte möglichst nicht unterbrochen werden.

Die Fahrzeuge sind unversichert und müssen durch den Mieter versichert werden. Die Cart Care Company GmbH haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb der Carts entstehen.

Ja, unsere Mietfahrzeuge müssen gereinigt zurückgegeben werden. Andernfalls berechnen wir eine Reinigungspauschale von mindestens 65,- Euro pro Cart. Für Fahrzeuge, die mit Müllrückständen zurückgegeben werden, veranlassen wir eine Entsorgungspauschale von 25,- Euro/Cart.

Bitte nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu uns auf. Wir werden dann zeitnah eine Lösung finden. Unser mobiles Technikteam kann schnell vor Ort sein.

Häufig gestellte Fragen zu E-Transportern und Elektro-Pritschenwagen

FAQ zu E-Transportern

E-Transporter bieten mehrere Vorteile, darunter: geringere Betriebskosten aufgrund niedrigerer Energiekosten im Vergleich zu Verbrennungsmotoren, reduzierte Umweltauswirkungen aufgrund fehlender Abgasemissionen, leiser Betrieb und oft staatliche Anreize wie Steuervorteile oder Förderprogramme für den Kauf und die Nutzung von Elektrofahrzeugen.

Die Reichweite eines E-Transporters hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Batteriegröße, des Fahrzeugtyps, der Geschwindigkeit und der Fahrbedingungen. Typischerweise können moderne E-Transporter zwischen 70 und 400 Kilometer mit einer einzigen Ladung fahren.

Die Ladedauer eines E-Transporters variiert je nach Ladestation und Batteriekapazität. Schnellladestationen können die Ladezeit auf etwa eine Stunde oder weniger reduzieren, während herkömmliche Ladestationen mehrere Stunden oder über Nacht benötigen können, um die Batterie vollständig aufzuladen. Häufige Schnellladungen sind nicht empfehlenswert. Die Lebensdauer einer Batterie ist am höchsten, bei moderater Ladegeschwindigkeit.

Ja, viele Länder bieten staatliche Anreize und Förderprogramme für den Kauf von E-Transportern an. Diese können Steuervorteile, Subventionen für den Kaufpreis, Zuschüsse für Ladestationen oder andere finanzielle Anreize umfassen. Es ist ratsam, sich über die aktuellen Programme und Bedingungen in Ihrer Region zu informieren. So erhalten Unternehmen derzeit bei der Anschaffung geförderter Fahrzeuge der EG-Klassen N1, N2 und N3 mit Elektroantrieb bis zu 80 Prozent Zuschuss der förderfähigen Ausgaben

Im Allgemeinen erfordern E-Transporter weniger Wartung als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Da sie weniger bewegliche Teile haben und keine Ölwechsel oder Abgaswartungen benötigen, können die Wartungskosten im Laufe der Zeit niedriger sein. Es ist jedoch wichtig, regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten gemäß den Empfehlungen des Herstellers durchzuführen, um die Leistung und Zuverlässigkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten.

Ja, E-Transporter sind für eine Vielzahl von gewerblichen Anwendungen geeignet, einschließlich Lieferdiensten, Handwerkern, Kurierdiensten, Flottenbetrieben und mehr. Die Vielseitigkeit, Effizienz und Umweltfreundlichkeit von E-Transportern machen sie zu einer attraktiven Option für Unternehmen, die ihre Betriebskosten senken und ihre Umweltauswirkungen reduzieren möchten. Studien des Fraunhofer ISI verdeutlichen, dass bereits aktuell zahlreiche Fahrten im städtischen und regionalen Umfeld mühelos mit Nutzfahrzeugen, die alternative umweltfreundliche Antriebe nutzen, bewältigt werden könnten. Die Integration von Elektro-Nutzfahrzeugen im Lieferverkehr würde bedeutsame Vorteile bringen, wie die Senkung von CO2- und NOx-Emissionen sowie die Reduktion der Lärmbelästigung in urbanen Gebieten.

Das Laden der Batterie von E-Transportern hat Einfluss auf die Reichweite, Lebensdauer und Leistung des Akkus. Daher ist es wichtig, einige Tipps für das richtige Laden zu beherzigen. Der optimale Ladestand der Batterie liegt zwischen 20 und 80 %. Der Akku sollte sich nur für einen kurzen Zeitraum im vollgeladenen Zustand befinden. Zu häufiges Schnellladen an öffentlichen Ladestationen kann der Batterie eines E-Transporters schaden. Daher der Tipp, besser das Fahrzeug über Nacht an der eigenen Stromversorgung aufladen. Bei kalten Temperaturen im Winter laden alle E-Transporter langsamer. Die Ladezeiten können sich dann erheblich verlängern. Bei kalten Temperaturen ist es daher sinnvoll, die Batterie vorzutemperieren. Bei längeren Standzeiten eines E-Transporters sollte auf einen konstanten Ladestands des Fahrzeugsziwschen 50 und 60 % geachtet werden.

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