Elektro Transporter URBAN von Club Car bei der Fahrt auf einer Landstraße.

Golfcarts mit Straßen­zulassung

Fahrspaß auf dem Golfplatz und der Straße

Die Club Car® Golfcarts mit Straßenzulassung bieten entspannten Fahrspaß auf dem Golfplatz und der Straße. Dank modernem Design, leistungstarkem Elektromotor und einfacher Zulassung sind sie perfekt für alle, die Komfort und Nachhaltigkeit schätzen.

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Golfcarts mit Straßenzulassung kaufen

Zulassung nach STZVO
Frontale Ansicht des Club Car Elektrotransporters URBAN N1 mit Fahrerkabine und großer Ladefläche.
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URBAN L7E | Club Car

2-Sitzer mit Straßenzulassung | Short- od. Longversion | max. 45 km/h

Frontale Ansicht des Club Car Elektrotransporters URBAN N1 mit Fahrerkabine und großer Ladefläche.
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URBAN N1 | Club Car

2-Sitzer mit Straßenzulassung | Short- od. Longversion | max: 55 km/h

Foto eines Tempo Club Car mit Strassenzulassung, Frontansicht
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Tempo SL | Club Car

2-Sitzer mit Strassenzulassung | max. 25 km/h

Elektro Golfmobile mit Strassenzulassung

Bereit für die Straße
Ab auf die Strasse

Entdecken Sie die Vielseitigkeit und den Komfort der Club Car Golfcarts mit Straßenzulassung! Unsere erstklassigen Fahrzeuge bieten nicht nur perfekte Mobilität auf dem Golfplatz, sondern sind auch ideal für den Einsatz auf öffentlichen Straßen. Mit modernem Design, leistungsstarken Elektromotoren und umfassender Ausstattung sind sie die ideale Lösung für alle, die Flexibilität und Umweltfreundlichkeit schätzen.

Warum ein Club Car Golfcart mit Straßenzulassung wählen?

  • Umweltfreundlich und leise:  Reduzieren Sie Emissionen und genießen Sie eine ruhige Fahrt.
  • Höchste Sicherheit:  Unsere Golfcarts sind mit allen erforderlichen Sicherheitsmerkmalen für den Straßenverkehr ausgestattet.
  • Komfort und Stil:  Ergonomische Sitze, modernes Design und fortschrittliche Technologie für ein unvergleichliches Fahrerlebnis.
  • Vielseitigkeit:  ideal für den Einsatz in Resorts, Wohnanlagen, bei Veranstaltungen und im täglichen Stadtverkehr.

Häufig gestellte Fragen zu Golfcarts mit Strassenzulassung

FAQ zu Golfcarts mit Straßenzulassung
FAQ Strassenzulassung

Ja – für ein Golfcart mit Straßenzulassung ist ein Führerschein erforderlich, da es rechtlich als Kraftfahrzeug gilt.
In der Regel genügt ein PKW-Führerschein (Klasse B).

Unsere klassischen Golfcarts mit Straßenzulassung dürfen maximal 25 km/h fahren. Die URBAN-Modelle gehören zur Fahrzeugklasse L7e und dürfen je nach Modell bis 50 km/h fahren.

Ja – aber nur, wenn das Golfcart eine Straßenzulassung hat. Damit ein Golfcart im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf, muss es:

  • über eine gültige Straßenzulassung verfügen
  • mit Beleuchtung, Blinker, Spiegeln und weiteren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein
  • versichert und zugelassen sein
  • ein gültiges Kennzeichen führen
  • von einer Person mit gültigem Führerschein gefahren werden (meist Klasse B)

Ohne Straßenzulassung darf ein Golfcart nur auf Privatgelände oder ausgewiesenen Flächen (z. B. Golfplätzen, Resorts) betrieben werden.

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Sehr gerne erfüllen wir Ihre individuellen Fahrzeugwünsche. Ob Sonderlackierung oder Spezialumbau – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!