URBAN L7E | Club Car
2-Sitzer mit Straßenzulassung | Short- od. Longversion | max. 45 km/h
URBAN N1 | Club Car
2-Sitzer mit Straßenzulassung | Short- od. Longversion | max: 55 km/h
Tempo SL | Club Car
2-Sitzer mit Strassenzulassung | max. 25 km/h
Entdecken Sie die Vielseitigkeit und den Komfort der Club Car Golfcarts mit Straßenzulassung! Unsere erstklassigen Fahrzeuge bieten nicht nur perfekte Mobilität auf dem Golfplatz, sondern sind auch ideal für den Einsatz auf öffentlichen Straßen. Mit modernem Design, leistungsstarken Elektromotoren und umfassender Ausstattung sind sie die ideale Lösung für alle, die Flexibilität und Umweltfreundlichkeit schätzen.
Warum ein Club Car Golfcart mit Straßenzulassung wählen?
Ja – für ein Golfcart mit Straßenzulassung ist ein Führerschein erforderlich, da es rechtlich als Kraftfahrzeug gilt.
In der Regel genügt ein PKW-Führerschein (Klasse B).
Unsere klassischen Golfcarts mit Straßenzulassung dürfen maximal 25 km/h fahren. Die URBAN-Modelle gehören zur Fahrzeugklasse L7e und dürfen je nach Modell bis 50 km/h fahren.
Ja – aber nur, wenn das Golfcart eine Straßenzulassung hat. Damit ein Golfcart im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf, muss es:
Ohne Straßenzulassung darf ein Golfcart nur auf Privatgelände oder ausgewiesenen Flächen (z. B. Golfplätzen, Resorts) betrieben werden.
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Sehr gerne erfüllen wir Ihre individuellen Fahrzeugwünsche. Ob Sonderlackierung oder Spezialumbau – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!